Wohnungseigentümergemeinschaften
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendige Ersatz- oder außerordentliche Eigentümerversammlungen
- Für den pünktlichen Eingang der Wohngelder zu sorgen
- Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
- Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
- Notwendige von den Eigentümern beschlossene Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Haus zu veranlassen und vor Ort abzunehmen
- Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
- Die jährlichen, anfallenden Hausgeldabrechnungen vorzunehmen.
- Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
- Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für die Eigentümer zu erstellen
- Eigenständige Objektbegehung mindestens zweimal jährlich
Miethausverwaltung
- Die vorgesehenen Mietverträge für den Eigentümer abzuschließen
- Für den pünktlichen Eingang der Miete zu sorgen
- Stets die höchsterzielbare Miete zu vereinbaren in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Entsprechende Mieterhöhungen für den Eigentümer vorzunehmen
- Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
- Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
- Notwendige vom Vermieter vorzunehmende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in den Wohnungen zu veranlassen, jedoch immer in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
- Die jährlichen, anfallenden Mieterabrechnungen vorzunehmen.
- Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
- Auf die Einhaltung der Renovierungspflicht zu achten
- Regelmäßige Überprüfung der Mieten auf die aktuelle Miethöhe
- Bei offenen Mietforderungen umgehend das Mahnverfahren einzuleiten
- Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für den Eigentümer zu erstellen
Mietsonderverwaltung
- Durchführung des Mietinkasso (einschließlich Überwachung und Beitreibung rückständiger Mieten).
- Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
- Komplette Betreuung des Mieters in allen Angelegenheiten und Vertretung des/der Eigentümer als Vermieter gegenüber dem Mieter.
- Vertretung gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen und Handwerkern.
- Durchführung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen.
- Anfertigung der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Heiz- und Betriebskosten (einschließlich Vorauszahlungsanpassung).
- Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für den Eigentümer zu erstellen