Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendige Ersatz- oder außerordentliche Eigentümerversammlungen
  • Für den pünktlichen Eingang der Wohngelder zu sorgen
  • Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
  • Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
  • Notwendige von den Eigentümern beschlossene Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Haus zu veranlassen und vor Ort abzunehmen
  • Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
  • Die jährlichen, anfallenden Hausgeldabrechnungen vorzunehmen.
  • Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
  • Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für die Eigentümer zu erstellen
  • Eigenständige Objektbegehung mindestens zweimal jährlich

Miethausverwaltung

  • Die vorgesehenen Mietverträge für den Eigentümer abzuschließen
  • Für den pünktlichen Eingang der Miete zu sorgen
  • Stets die höchsterzielbare Miete zu vereinbaren in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Entsprechende Mieterhöhungen für den Eigentümer vorzunehmen
  • Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung, Instandhaltung und Pflege des Objektes zu sorgen
  • Die Eigentümer über wichtige Vorkommnisse bei der Verwaltung zu informieren
  • Notwendige vom Vermieter vorzunehmende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten in den Wohnungen zu veranlassen, jedoch immer in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Die Bearbeitung von Versicherungsschadensfällen innerhalb des Sondereigentums
  • Die jährlichen, anfallenden Mieterabrechnungen vorzunehmen.
  • Auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten
  • Auf die Einhaltung der Renovierungspflicht zu achten
  • Regelmäßige Überprüfung der Mieten auf die aktuelle Miethöhe
  • Bei offenen Mietforderungen umgehend das Mahnverfahren einzuleiten
  • Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für den Eigentümer zu erstellen

Mietsonderverwaltung

  • Durchführung des Mietinkasso (einschließlich Überwachung und Beitreibung rückständiger Mieten).
  • Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
  • Komplette Betreuung des Mieters in allen Angelegenheiten und Vertretung des/der Eigentümer als Vermieter gegenüber dem Mieter.
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen und Handwerkern.
  • Durchführung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen.
  • Anfertigung der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Heiz- und Betriebskosten (einschließlich Vorauszahlungsanpassung).
  • Die Jahresabrechnung nach der Gliederung der Steuererklärung für den Eigentümer zu erstellen